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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)


Geschäftsbedingungen der Ferienhäuser "Schwedenhaus mit Seeblick" (betreffen Schwedenhaus und Blockhaus) in Lesjöfors – Schweden. 

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag  wird mit Zahlung der ersten Rate rechtswirksam. Sie überweisen innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des gesamten Mietgegenwertes. Die erfolgte Anzahlung schließt die Annahme dieser Geschäftsbedingungen ein. 

Sie überweisen die zweite Rate bis spätestens 60 Tage vor Vermietungsbeginn. Nach erfolgtem Zahlungseingang erhalten Sie von uns die vollständigen Unterlagen mit allen notwendigen Informationen zur Anreise und zu den Häusern.

2. Anreise und Abreise
Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens bis 10 Uhr, die Anreise bitte nicht vor 16 Uhr zu erfolgen. In der Hauptsaison sind die An- und Abreisetage ausschließlich Samstag bzw. Sonntag.

3. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Bezahlung
Nach der erfolgten Anzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag innerhalb einer Woche zu leisten.

5. Preise und Nebenkosten
Es gelten ausschließlich die Mietpreise von unserer Homepage. Andere Preisangaben, wie von Drittanbietern oder Vermittlern, sind ungültig. Die ausgewiesenen Mietpreise für die Häuser beinhalten die Nebenkosten wie Endreinigung, Strom, Wasser, Abfall und Abwasser sowie kommunale Abgaben. 

6. Rücktritt
Sie können jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet. Die Entschädigungshöhe regelt das BGB §651 i Abs. 2 mit folgenden Pauschalsätzen:
- bis 120 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises
- bis 90 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises
- bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu bezahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktritts-nachricht.
Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann natürlich von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

Es wir dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten - Versicherung abzuschließen. Diese können Sie bei der nachstehenden Versicherung bekommen: 

Hanse Merkur Reiseversicherung Tel.: 040-4119-1519
Ganz wichtig: innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages 
muss die Versicherung abgeschlossen werden, danach ist kein 
Versicherungsabschluss mehr möglich!! Mehr im Internet unter www.hmrv.de. 

7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Sache pfleglich zu behandeln sowie aufgeräumt und gereinigt („besenrein“) zu hinterlassen. Hierzu gehören insbesondere die Beseitigung aller Abfälle und die Reinigung des benutzten Geschirrs und der Küchengeräte. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Die Boote, Kanus und Fahrräder sind nach der letzten Ausfahrt zu reinigen. Der Preis für Endreinigung muss in jedem Fall bezahlt werden.

8. Besonderheiten im Winter
Der Vermieter stellt Möglichkeiten zur Schneebeseitigung zur Verfügung. Der Vermieter nimmt keinerlei Räumung bei Schnee und Eis vor. Der Meiter hat dafür zu sorgen, dass das angemietete Haus gleichmäßig beheizt wird. Mögliche Schäden sind schnellstmöglich dem Vermieter zu melden, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. 

9. Bootsbenutzung unter Alkoholeinfluss: 
Es ist, auch zu Ihrer eigenen Sicherheit strengstens untersagt, unter Alkoholeinfluss mit den Booten zu fahren. Zuwiderhandlung kann im schlimmsten Fall zum vorzeitigen Auszug aus dem Haus führen.

10. Fahrräder/ Mietboote 
Bitte überprüfen Sie in ihrem eigenen Interesse das Boot bei der Übernahme auf eventuelle Schäden. Dies gilt ganz besonders für die Schraube und die Außenbordmotoren. Melden Sie diese sofort dem Vermieter. 

11. Kaution für Motorboot
Der Vermieter der Boote verlangt vor Urlaubsantritt eine Kaution in Höhe von 350,00 Euro. Die Kaution wird mit Übersendung der Rechnung fällig. Die Kaution wird nach Abreise und ordnungsgemäßer Rückgabe des Motorbootes zurück überwiesen. Hierfür wird Ihre Bankverbindung benötigt.

12. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

13. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf das bis zum doppelten Ihres Buchungspreises soweit von uns ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Dies gilt ebenfalls bei Winterwitterung. Die An- und Abreise durch Sie erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Wir haften nicht für ihre persönlichen Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche, soweit dies gemäß Reisevertragsrecht möglich ist.
Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Bei Schäden an der Mietsache die durch den Mieter entstehen, steht dem Vermieter Schadenersatzanspruch zu. Bitte schließen Sie ggfs. eine private Haftpflichtversicherung ab. Haftbar für entstandene Schäden ist grundsätzlich der im Mietvertrag zu unterzeichnende Mieter. 

14. Gerichtsstand 
Der Reisende/ Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Vermieter gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz vom Vermieter maßgebend. 

15. Anwendbares Recht 
Auf den Mietvertrag findet deutsches Recht Anwendung

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